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Mit der Entstehung von Immobilien, die vermietet wurden, entwickelte sich der
Aufgabenbereich für einen Hausverwalter. Mit der Einführung des
Wohnungseigentumsgesetzes erweiterte sich der Aufgabenbereich des
Hausverwalters auf die Betreuung von Eigentums-Wohnanlagen. Aufgabe dieser Hausverwalter war die Bewahrung der bestehenden Anlagen. Dazu gehörte die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, die sich aus dem Wohnungseigentums-Gesetz (WEG) und der Verpflichtung zur jährlichen korrekten Abrechnung (u.a. auch nach der Betriebskostenverordnung) ergaben. Hauptaufgabe war zunächst die buchhalterische Betreuung. Dazu kam die erforderliche Reaktion auf Beschwerden der Wohnungseigentümer und Mieter. Aus dieser Funktion und aus dem Wohnungsmangel in den ersten Jahrzehnten nach dem II. Weltkrieg entwickelten sich viele Hausverwalter zu kleinen Patriarchen ihrer Objekte. Vorschläge zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und die Aufzeigung von Kostensenkungs-Möglichkeiten betrachten deshalb viele Hausverwalter bis heute nicht zu ihrem Aufgabenbereich gehörend. Diese Einstellung ist vielfach auch auf eine unzureichenden Bezahlung der Hausverwaltung und deren mangelnde Ausbildung zurückzuführen. |
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Siehe dazu auch Vorwürfe von Hausgeld-Vergleich / Hausverwalter-Check e.V. “Verderben Hausverwalter die Lust auf Wohnungseigentum?” |
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In der letzten Zeit bemühen sich Hausverwalter-Verbände verstärkt um eine
Imageverbesserung der Hausverwalter. Gerade in den vergangenen Jahren wurden
durch die Presse viele Vorfälle bekannt, die gravierende
Fehlverhalten einzelner Hausverwaltungen aufzeigten, aber ebenso auf
unzureichende Kontrollen der Hausverwalter-Tätigkeit hinwiesen.
a) zu einem fachlich ausreichenden Ausbildungsgrad der Hausverwalter und b) zu einer charakterlichen Eignung, die für den treuhänderischen Umgang mit Fremdgeldern unerlässlich ist. Ziel dieser Bestrebungen wäre die Erreichung eines sog. “Immobilienmanagers”, der im Sinne der Eigentümer und Mieter betriebswirtschaftlich optimal agiert und Eigentümer und Mieter als seine “Kunden” versteht. Es ist deshalb Aufgabe der Hausverwalter-Verbände und des Gesetzgebers, die Grundlagen für eine derartige Zielrichtung zu gestalten. Ebenso wichtig ist aber das richtige Reagieren von Wohnungseigentümern und Mietern auf Fehlentwicklungen bei der Betreuung ihrer Immobilien bzw. Wohnungen. Reaktion kann aber nur dort erfolgen, wo Wissen über die Vorgänge vorhanden ist. Und Wissen basiert auf vermittelten Kenntnissen und Kontrollen. Hausverwalter-Verbände, der Gesetzgeber und die Öffentlichkeit müssen deshalb durch uns Wohnungseigentümer und Mieter über Fehlentwicklungen aufgeklärt werden, damit sie in unserem Sinne reagieren können. Ziele der Schutzgemeinschaft “Hausgeld-Vergleich / Hausverwalter-Check” sind deshalb u.a.
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| Im Rahmen der Recherchearbeit für die | |
| Ratgeber-Broschüre “Richtiger Umgang mit der Hausverwaltung” | |
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(Preis: 10,- Euro für Mitglieder, 15,- Euro für Nicht-Mitglieder) werden auch Mitteilungen von Wohnungseigentümern und zusätzliche Befragungen ausgewertet, um Probleme bei der Zusammenarbeit mit den Hausverwaltungen zu erfassen. |
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