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Die Verwaltertätigkeit wird bereits seit 1969 professionell ausgeübt. Das wurde aus den vielen zustimmenden Zuschriften von Eigentümern bestätigt. Die Firma gilt als ein Vorzeigeverwalter des BFW und wird wegen ihrer Kompetenz auch von Gerichten als Notverwalter eingesetzt.
Als vorbildlich wird die Aufklärungsarbeit für Eigentümer und Mieter beschrieben,
die sich beim Öffnen der Internetseiten von Dittmann erschließt.
Aktuelle Gerichtsurteile zum Miet- und Wohnungseigentumsrecht und Infos zur Instandhaltung und Pflege der Wohnanlage sind dort ebenso zu finden wie Humoristisches, was uns zum Schmunzeln anregt und unsere Schwächen
erkennen lässt.
Die Internetseiten sind eine Nachschlagewerk, das bei Fragen eine große Hilfe darstellt.
Zusätzlich gibt Dittmann eine monatliche Info-Schrift (Newsletter) für interessierte Verwaltungsbeiräte/Wohnungseigentümer und Verwalter heraus.
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